Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der EU wird die Art und Weise, wie Verpackungen auf dem europäischen Markt gestaltet, verwendet und entsorgt werden, grundlegend verändern. Obwohl viel Aufmerksamkeit auf Konsumgüter gerichtet wurde, gilt die Verordnung ausdrücklich für alle Verpackungen, einschließlich derjenigen, die in industriellen und kommerziellen Lieferketten verwendet werden: Das EU-Recht gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem europäischen Markt, einschließlich aller Materialien und Verpackungen in gewerblichen, privaten, industriellen und anderen Bereichen (European Commission – Packaging Waste).
Das bedeutet, dass Unternehmen, die Schüttgüter wie Chemikalien, Polymere, Mineralien, Düngemittel oder Lebensmittelzutaten transportieren, direkt davon betroffen sind. Alle Transportverpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Recyclingfähigkeit bis 2030 (Art. 6 PPWR, Regulation (EU) 2025/40)
- Mindestanteil an recycelten Materialien in Kunststoffverpackungen (Art. 7 PPWR)
- Wiederverwendungs- und Nachfüllziele für bestimmte Verpackungskategorien (Art. 26–28 PPWR)
- Minimierung des Materialverbrauchs und des Leerraums (Art. 9 PPWR)
- Beschränkungen für bedenkliche Stoffe (Art. 5 PPWR)
Da diese Anforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Verpackungen auf dem EU-Markt gelten, fallen industrielle Transportverpackungen wie Big Bags, IBCs und Linerbags (Container Liner) ebenfalls in den Geltungsbereich – nicht nur Verpackungen, die für Endverbraucher sichtbar sind.
Welche Verpackungsformate sind betroffen?
Die PPWR unterscheidet nicht zwischen Verbraucherverpackungen und industriellen Transportverpackungen. Alle Verpackungen sind erfasst (Art. 3, Regulation (EU) 2025/40). Für Schüttgüter umfasst dies:
- Big Bags (FIBCs) für Pulver, Granulate oder kristalline Produkte.
- Intermediate Bulk Container (IBC) für feste und flüssige Rohstoffe.
- Container-Linerbags, die den Seecontainer als Verpackungsmedium nutzen.
- Säcke, Folien und Schrumpfhauben, die im Industrietransport verwendet werden.
Jedes Format muss die Anforderungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil erfüllen. Während starre Verpackungen wie IBCs möglicherweise besser für Wiederverwendungssysteme geeignet sind, werden flexible Verpackungen wie FIBCs und Linerbags hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit, der Integration von Recyclinganteilen und der Minimierung des Materialverbrauchs bewertet.
Mindestanteile an recycelten Inhaltsstoffen gemäß PPWR
Der wohl wichtigste Punkt dieser neuen Gesetzgebung ist die Vorgabe, dass jede Verpackung einen Mindestanteil an recycelten Inhaltsstoffen enthalten muss. Aufbauend auf den bisherigen Zielvorgaben der Richtlinie über Einwegkunststoffe erweitert Artikel 7 die Mindestanforderungen an den Anteil recycelter Inhaltsstoffe auf vier primäre Kunststoffverpackungskategorien.
Die in diesem Artikel festgelegten Anforderungen lauten wie folgt (% Frist 2030 (% Frist 2040)):
- 30% (50%) für kontaktempfindliche PET-Verpackungen.
- 10% (25%) für kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen.
- 30% (65%) für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff.
- 35% (65%) für andere Arten von Kunststoffverpackungen, d. h. Verpackungen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen (nicht kontaktempfindliche, nicht zum Einmalgebrauch bestimmte Flaschen usw.).
Zwar sind Bestimmungen enthalten, die es ermöglichen, dass chemisches Recycling zu diesen Anforderungen beiträgt, doch müssen zunächst auf verschiedenen Ebenen der EU-Gesetzgebung eine Vielzahl von Verfahren und Methoden festgelegt werden (Veolia Legislation Breakdown).
Nur wenn die Verpackung als kontaktempfindlich eingestuft wird (direkte Lebensmittel-/Pharmaverpackungen), gelten die niedrigeren Schwellenwerte (10%, bzw 25%). Darüber hinaus gelten Ausnahmen für Verpackungen von Gefahrgütern.
Linerbags vs. FIBCs gemäß PPWR – ein strategischer Vorteil?
Im Vergleich zu FIBCs (Big Bags) können Linerbags einen strategischen Vorteil bei der Erfüllung der PPWR-Anforderungen bieten:
- Materialeffizienz
- Für Linerbags werden in der Regel etwa 16 kg Polyethylenfolie aus einem einzigen Material für eine 20-Fuß-Containerladung verwendet.
- Für die gleiche Ladung, die in FIBCs verpackt wird, sind 20 bis 24 Big Bags mit einem Gewicht von jeweils etwa 1,5 kg erforderlich, was insgesamt 30 bis 36 kg Verpackungsmaterial ergibt.
- Da die Minimierung von Verpackungsmaterial nun gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 9 PPWR), sind Linerbags in Bezug auf die Ressourceneffizienz deutlich besser als FIBCs.

Comparing FIBCs and Linerbags
- Wirtschaftlicher Vorteil durch Vorschriften zum Recyclinganteil
- Da der Recyclinganteil nun vorgeschrieben ist (Art. 7 PPWR), ist mit einem Anstieg der Kosten für Verpackungsmaterial zu rechnen.
- Durch den geringeren Materialverbrauch pro Sendung haben Linerbags einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber FIBCs: Die Hälfte des Verpackungsgewichts bedeutet eine geringere Belastung durch höhere zukünftige Kosten.
- Recycelbar
- Linerbags bestehen in der Regel aus einem einzigen Material, PE, wodurch sie in bestehenden Folienrecyclingströmen leichter zu recyceln sind.
- FIBCs bestehen oft aus einer Kombination aus gewebtem PP mit Innenfutter oder Beschichtungen, was die Recyclingfähigkeit erschwert und das Risiko einer späteren Nichtkonformität birgt.
- Integration von Recyclinganteilen
- PE-Liner auf Folienbasis sind im Allgemeinen besser mit der Einarbeitung von Recyclingkunststoffen kompatibel als gewebte PP-Stoffe, die eine hohe Zugfestigkeit erfordern.
- Wiederverwendungspotenzial
- FIBCs können zwar wiederverwendet werden, dies erfordert jedoch eine Inspektion, Reinigung und ein Rückgabesystem, was aufgrund des Kontaminationsrisikos für Schüttgüter oft unpraktisch ist.
- Linerbags sind zwar in der Regel Einwegprodukte, aber leicht und recycelbar, sodass die Vorschriften eher durch Recycling als durch Wiederverwendung erfüllt werden.
- Betriebliche Effizienz
- Linerbags verwandeln Standard-See-Container in das verfügbarste und günstigste Verpackungsmedium, wodurch größere Ladungen, weniger Handhabungsschritte beim Be- und Entladen sowie weniger Verpackungseinheiten pro Sendung möglich sind – ein weiterer indirekter Vorteil im Rahmen des Minimierungsprinzips der PPWR.
Die PPWR soll den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft für Verpackungen beschleunigen. Für Hersteller und Versender von Schüttgütern rückt sie das Thema Verpackung in den Fokus der Compliance.
Während alle Formate – FIBCs, IBCs und Liner – an die Anforderungen hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil angepasst werden müssen, bieten Linerbags eine überzeugende Perspektive. Mit geringerem Materialverbrauch, einfacherer Recyclingfähigkeit und leichterer Integration von recycelten Inhaltsstoffen könnten sie sich unter den neuen Vorschriften als die zukunftssicherste Option erweisen.
Für Unternehmen, die in globalen Lieferketten tätig sind, geht es bei der Anpassung ihrer Verpackungsentscheidungen an die PPWR nicht mehr nur um die Einhaltung von Vorschriften. Es geht darum, sich in einem regulatorischen Umfeld, in dem die Leistung von Verpackungen nicht nur in logistischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die Umweltbelastung gemessen wird, einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Vorteil zu verschaffen.
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